Die Frage, ob ein Disclaimer notwendig ist, stellte sich mir im Zuge der Anpassungen der DSGVO auf den Webseiten meiner Kunden. Bisher wurde der Disclaimer oder auch Haftungsausschluss als selbstverständlich und notwendig betrachtet. Diese Meinung habe ich für meine Kunden und mich nun revidiert. Im folgenden erkläre ich warum.
Die meisten meiner Kunden enthielten noch einen Disclaimer in ihrem Impressum. Im Zuge der Überarbeitung der Kunden Webseiten benutze ich als Agentur Partner von e-recht24 deren Generator. Diese bieten aber nicht mehr die Einbindung bzw. Erstellung eines Haftungsausschlusses an. Das machte mich stutzig und ich ging auf die Suche.
Auf einigen Fachseiten (siehe Links auf der rechten Spalte) wurde deutlich erklärt, warum der Disclaimer möglichst nicht verwendet werden soll. Denn im besten Falle ist er nur nutzlos. Im schlimmsten Fall kann er sogar schaden. So können falsche Formulierungen sogar zur Abmahnung führen.
Wer sich z.B. von den Inhalten externer Webseiten distanzieren möchte, auf die in der Webseite verlinkt wird, könnte einen falschen Verdacht erwecken. Nämlich, das er bewusst auf illegale Inhalte verlinkt, sich aber durch einen Disclaimer im Vorfeld reinwaschen will.
Schlimmer wird es bei Shops. Ein Haftungsausschluss für Inhalte könnte so aufgefasst werden, das die Produktbeschreibungen und Artikelmerkmale (auch Preise) nicht verbindlich sind. Sowas kann die Gewährleistungsrechte des Kunden erschweren.
Ein Disclaimer ist auf einer Webseite nicht notwendig. Da ich mich für meine Kunden verantwortlich fühle, werde ich nach Rücksprache die Disclaimer überall entfernen. Die volle Tragweite der Disclaimer könnt ihr in den Links nachlesen. Endscheidet dann selbst, ob es für euch ein Risiko darstellt. Ich habe meinen Haftungsausschluss direkt entfernt.